Redtube die zweite…

Ein guter Untertitel für diese Geschicht wäre auch: Wie mache ich mir IP-Adressen.

Zur Zusammenfassung. Bei der derzeit um sich greifenden Abmahnwelle geht es ja darum das sich laut dem „Rechteinhabern“ Leute einen Pornofilm über ein Streamingportal angesehen haben. Um so einen Rechteverstoß beweisen zu können – wobei nicht einmal klar ist ob das ansehen eines Streams überhaupt ein Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des Urheberrechtes ist – braucht es die IP-Adressen der User. Die interagieren strenggenommen aber nur mit dem Server der ihnen den Film bereitstellt. Sollte also der Betreiber dieses Servers sich nicht bereit erklären die IP-Adressen heraus zu rücken, so ist es äußerst schwierig an die entsprechenden Adressen heran zu kommen.
Deswegen ist eine zentrale Frage: Woher haben die die IP-Adressen?

Jetzt gibt es eine sehr überzeugende These dazu. Ich versuche das mal zusammen zu fassen: Ein User bewegt sich auf irgendeiner Seite. Dort klickt er auf einen beliebigen Link – völlig egal ob Pornographie oder nicht, wobei letzteres wahrscheinlich ist. Hinter diesem Link wartet aber erst einmal nicht das gewünschte Angebot sondern ein Dienst der Klicks generiert. Dabei geht es darum, die Klicks auf bestimmte Werbeinhalte so zu optimieren das dabei möglichst viel Geld für die Websites rausspringt. Dieser Dienst verweist jetzt auf eine Website die die „Rechteinhaber“ selbst betreiben. Dort – und das ist sehr wichtigt – werden die IP-Adressen erfasst. Im Anschluss leitet diese Website auf das Angebot von Redtube auf dem dann der User das Video zu sehen kriegt.
Im Detail ist das bei Heise.de nachzulesen.

Wenn die Adressen auf diesem Weg erfasst wurden, haben die „Rechteinhaber“ gar nichts. Die User wurden ohne eigenes Zutun auf die Seite geleitet. Die Adressen wurden erfasst noch bevor der Stream überhaupt vom Browser des Benutzers angezeigt wurde. Und hier kommt auch noch eine andere Sache ins Spiel: Bei mir wird beispielsweise nichts automatisch angezeigt wenn ich ein derartiges Videoangebot aufsuche. Ich muss zuerst das Plugin in Firefox aktivieren und dann nochmals explizit Flashblock anweisen den Stream überhaupt zu laden. Ich kann mir Redtube anzeigen lassen, ohne das auch nur ein Bit eines Streams herunter geladen wird. Ohne forensische Untersuchung meiner Maschine könnte niemand beweisen das ich irgendwas außer die Website an sich, zu sehen bekommen habe. Auf dem Law Blog von Udo Vetter schreibt Oliver Lazar noch von dem Problem das entsteht, wenn man Streaming mit herkömmlichen Rechtsverständnis als etwas illigales betrachten will.

Wenn wir annehmen das man das oben beschriebene Vorgehen tatsächlich genútzt hat um sich die Adressen von Usern zu beschaffen, dann dürfte es sich um eine strafbare Handlung handeln. Wobei nicht die Beschaffung das Problem ist. Aber hinterher Abmahnungen in diesem Stil zu schreiben sehr wohl. Dazu passt, das Strafanzeigen gegen Daniel Sebastian gestellt wurde. Dieser Mann hat die Auskunftsanträge beim Landgericht Köln eingereicht. Die Kanzelei U+C wäre bei der Sache wohl einigermaßen außen vor, außer man könnte ihnen nachweisen das sie von der Art der „Beweismittelsicherung“ gewusst hätten. Andererseits droht diesen Herrschaften von ganz anderer Seite Ärger. Die Piraten Partei hat Dokumente erhalten, aus denen hervor gehen soll das die Kanzlei in einem zurückliegenden Fall etwas merkwürdige Absprachen mit ihrem Auftraggeber getroffen hat. Da könnte es also unabhängig von der Redtube-Geschichte noch unangenehm werden.
Tatsächlich ist das wohl nicht der einzige juristische Ärger den die Kanzlei zu bewältigen hat. Wer mal Google befragt wird schnell darauf stoßen, das es derzeit noch ein paar andere Verfahren gibt.

Unterdessen hat auch Redtube an sich mal Stellung bezogen. Das hat zwar etwas gedauert aber ich könnte mir vorstellen das man erst einmal klären wollte ob man nicht doch etwas damit zu tun hat. Interessant ist das natürlich, weil die Branche von Werbung lebt. Diese kriegt sie aber nur bezahlt, wenn die User das Angebot auch nutzen. Wenn jeder befürchtet das er eine Abmahnung erhält, geht massiv Vertrauen in solche Angebote verloren. In sofern ist es interessant wie sich das Manwin-Imperium zu dem Redtube ebenfall gehört, nun verhalten wird. In einem Artikel bei itespresso.de wird angedeutet, das man sich sowohl um die Abmahner als auch um die Spamer kümmern will, die im Kontext der Abmahnwelle komische Mails mit bösem Anhang verschicken.

Es bleibt also spannend. Mich würde es persönlich immer noch sehr freuen, wenn sich die rechtlichen Gegenmaßnahmen koordinieren würden. Auch wenn ich es gerne sehen würde das U+C ihre Geschäftstätigkeit für immer einstellen, so ist doch eine grundsätzliche Änderung an diesen Praktiken für alle wesentlich wichtiger. Der Rechtsstaat muss klar machen, das auf diesem Weg kein Geld verdient werden darf! Es mag richtig sein das jemand der die Platte voller Hollywood Filme hat, dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Es kann aber nicht sein, das Internetuser im allgemeinen befürchten müssen, das der nächste Klick auf einen Link direkt eine Abmahnung zur Folge hat! In diesem Zusammenhang sei auch nochmal auf ein älteres Urteil hingewiesen. Dort sagt das Landgericht München I, das der verhandelte Pornofilm überhaupt kein Werk sei das dem Urheberrecht entsprechen würde.

Benny


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