Digitaler Nachlass

In den letzten Wochen und Monaten stolpere ich immer wieder darüber… Heute – nachdem auch Facebook  ein brauchbares System zu Stande gebracht hat, schreibe ich auch mal darüber. Wohl wissend das es angenehmere Themen auf der Welt gibt. Aber auch mit dem unangenehmen muss man sich auseinandersetzen. Und das machen wir jetzt auch.

Ich wünsche es keinem, aber in unserer digitalen Gesellschaft wird es jeden früher oder später in irgendeiner Form betreffen. Jemand stirb oder kann aus irgendwelchen Gründen nicht mehr auf seine Onlinekonten zugreifen. Angehörige und Freunde möchten aber vielleicht auf die Konten zugreifen… oder vielleicht betrachtet man die Profile tatsächlich als Form der Hinterlassenschaft… In beiden Fällen ist es hilfreich wenn Angehörige oder Vertrauenspersonen Zugriff auf die Konten bekommen. Das ist mal mehr, mal weniger schwer. Deutsche Mailprovider akzeptieren einen Erbschein (und vermutlich auch schon die reine Todesurkunde) um den Hinterbliebenen Zugriff auf die Konten zu gewähren. Empfinde ich persönlich als zu einfach – andererseits sind meine Postfächer eh immer leer.
Die sozialen Netze machen es da etwas komplizierter. Fangen wir mal mit der Nummer Eins an weil die vermutlich für die meisten Menschen am interessantesten ist: Facebook.

Hier gibt es alles zu lesen was dafür relevant ist. Sollte der Link irgendwann nicht mehr gehen, ist „Nachlasskonto“ wohl das Stichwort für die Suche.
Letztlich definiert man hier eine Person des Vertrauens (muss natürlich selbst bei Facebook Mitglied sein) die dann eingeschränkte Kontrolle über das Konto bekommt. Dieser Kontakt kann dann die Daten herunterladen und auf der Seite posten. Diverse Dinge darf sie nicht – das ist in der Situation aber alles nicht relevant. Interessant ist hingegen die Frage, ab wann der Kontakt benachrichtigt wird…
Tatsächlich muss das Konto erst in Gedenkzustand versetzt werden. Das wiederum passiert erst, wenn jemand manuell diesen Zustand beantragt und irgendwie auch nachweisen kann. Etwas unpraktisch – in meinem Fall habe ich z.B. eine Freundin hinterlegt die aber (wahrscheinlich) nicht bei Facebook den Gedenkzustand auslösen kann – aber immerhin. Sie haben es versucht und haben halt einen eher bürokratischen Ansatz dabei. Und wenn man darum weiß, kann man damit umgehen.

Pragmatischer und vor allem technischer gehen die Kollegen von Google an die Sache heran. Hier wird mittels „Kontoinaktivitätsmanager“ (recht weit unten im Punkt „Ihre Inhalte gehören…“) festgestellt ob jemand sein Konto noch benutzt oder eben nicht. Und wenn nicht, wird nach einer voreingestellten Zeit zwischen 3 und X Monaten eben jener Kontakt benachrichtigt. Von diesem Kontakt – egal ob bei Google oder nicht – muss eine Mailadresse und eine Telefonnummer bekannt sein. Stichwort Zweifaktorauthentifizierung. Man selbst kann ziemlich genau einstellen, was genau eben jene Person dann mit den Daten im Profil machen darf. Hier gibt es auch die Möglichkeit die automatische Löschung des Profils zu veranlassen. Obwohl die Erklärungen – gerade was die Löschung angeht – ein bisschen zu wünschen übrig lassen, bin ich mit der Lösung von Google irgendwie zufriedener. Sie erinnern einen daran das man diese Funktion scharfgeschaltet hat, sie erlauben gezielte Steuerung der „geteilten“ Daten… die  veranlassen alle Schritte automatisch ohne das man einen multinationalen Konzern mit deutschen Dokumenten nerven muss… Wie gut das funktioniert werde ich hoffentlich nicht testen. Und ich hoffe, auch sonst niemand den ich kenne… Aber wenigstens dahingehend bin ich jetzt vorbereitet.

Zu der Frage was mit dem Rest meiner digitalen Identität ist, werde ich mich nochmal äußern wenn ich ein angemessenes Verfahren dafür erdacht habe. Ist in Zeiten von Verschlüsselung, wechselnden Passwörtern und anderen Maßnahmen gar nicht so einfach.

Danke an Caschy für nochmalige Erinnerung an das Thema und dafür, das er so was immer sehr viel früher im Blick hat als ich.


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